Bakterien im Kabinenwasser von Lackieranlagen können in Bezug auf die 42. BImSchV (42. Bundes-Immissionsschutzverordnung) relevant sein. Diese Verordnung legt Anforderungen und Prüfpflichten für den hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern fest. Ihr Ziel ist es, das Risiko einer Legionellose, die durch emittierte Aerosole entstehen kann, zu minimieren und die Bevölkerung zu schützen. Lackieranlagen mit Nassabscheidung fallen unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV (gemäß §1). Daher müssen diese Anlagen die in der Verordnung festgelegten Anforderungen und Prüfpflichten erfüllen.

Den Geltungsbereich verlassen

  • Um den Anforderungen der Verordnung zu entgehen, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste besteht darin, den pH-Wert des Kabinenwassers konstant über 10 zu halten. Hierbei kann ein Konzept entwickelt werden, um die Fahrweise des Kabinenwassers mit einem pH-Wert über 10 stabil zu gestalten. Unsere Prozess-Spezialisten stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zu Seite.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin sicherzustellen, dass die Abluft nach dem Verlassen des Abscheiders für mindestens 10 Sekunden auf mindestens 72 °C erhitzt wird.

Ihre Lackieranlage befindet sich im Geltungsbereich?

Wenn Ihre Lackieranlage unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt, sind Ihnen wahrscheinlich Begriffe wie Referenzwert, betriebsinterne Prüfung, kolonienbildende Einheiten (KBE) und Betriebstagebuch bekannt. Ebenfalls lassen Sie Ihr Kabinenwasser regelmäßig von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen und ergreifen Maßnahmen, um mikrobiologisches Wachstum zu verhindern.

Bei der Verwendung von Bioziden zur Bekämpfung von Bakterien im Kabinenwasser ist es wichtig, die Gefahr der Resistenzbildung im Blick zu behalten. Elektrophil wirkende Biozide wie Chlormethylisothiazolinon und lystisch wirkende Biozide wie Alkohole können Resistenzen erzeugen. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, sollten die Wirkstoffe regelmäßig gewechselt und die Wirksamkeit kontrolliert werden. Diesen Aufwand können Sie vermeiden, wenn Sie oxidativ wirkende Biozide verwenden.

Verwenden Sie oxidativ wirkende Biozide für Ihr Kabinenwasser!

Oxidative Biozide erzeugen oxidativen Stress in den Zielorganismen, indem sie Sauerstoffradikale freisetzen. Diese hochreaktiven Moleküle können die Zellstrukturen von Mikroorganismen schädigen, indem sie mit Proteinen, Lipiden und Nukleinsäuren reagieren. Sie machen die Zellmembranen durchlässiger und beeinträchtigen die Aktivität wichtiger Enzyme und Proteine. Der oxidative Stress führt letztendlich zur Schädigung und zum Absterben der Mikroorganismen. Oxidative Biozide sind gegen Bakterien, Viren, Pilze und andere Mikroorganismen wirksam. Im Bereich der Prozesswasseraufbereitung ist die Resistenzbildung bei oxidativen Bioziden vernachlässigbar, wodurch der Wechsel des Wirkstoffs und die Wirksamkeitsprüfung entfallen. Dies vereinfacht den Prozess erheblich.

Auch wenn Ihre Lackieranlage nicht unter die 42. BImSchV fällt, empfiehlt es sich, der mikrobiellen Belastung mit Hilfe oxidativer Biozide entgegenzuwirken!