Seit der Einführung der 42. BImSchV ist der Betreuungsaufwand für offene Rückkühlsysteme, Kühltürme und Nasswäscher deutlich gestiegen. Dieses gilt für den zeitlichen und für den finanziellen Aufwand, der vor allem aus interner und externer Überwachung mit aufwendiger Dokumentation im Betriebstagebuch besteht.

Adiabatische Rückkühlung und die 42. BImSchV – oder bin ich bei allen geschlossenen Kühlkreisläufen aus der Überwachung nach der 42. BImSchV raus?

Um diesem zu entgehen, haben viele Betriebe bereits die offenen Rückkühlwerke durch geschlossene Systeme ersetzt. Dabei wurden vor allem Trockenrückkühler verwendet. Diese haben aber vor allem den Nachteil, dass sie bei hohen Außentemperaturen keine vergleichbare Kühlleistung mit offenen Rückkühlwerken bieten. Dieses wirkt sich negativ auf die Produktionsgeschwindigkeit aus. Bei vielen Kunden, wo es im Sommer zu starken Temperaturspitzen im Produktionsprozess  kommen kann, wird daher ein geschlossener Kühlkreislauf mit adiabatischer Rückkühlung installiert. Bei Bedarf wird dann mittels außen installierter Rohre  und Düsen ein feiner Wassernebel aus frischem Trinkwasser erzeugt, der dann  an den Lamellen und Rohren des geschlossenen Kühlkreislaufs eine verbesserte Kühlung erzeugt. Durch die Vernebelung an den Düsen und durch die Ventilatoren des Rückkühlers zur Abfuhr der Wärme  werden aber wieder Aerosole gebildet, die dann ungehindert in die Atmosphäre gelangen. Da es auch in den Trinkwasserleitungen zu dem adiabatischen Rückkühler zu einem Bakterienwachstum und Biofilmen kommen kann, unterliegen auch diese Zuleitungen zu dem geschlossenen Kühlkreislauf einer Überwachung nach der 42. BImSchV. Durch einen Antrag kann man sich bei adiabatischen Rückkühlungen bei den entsprechenden Behörden von der Überwachung entbinden lassen.