Die 42. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung), ist am 19.08.2017 in Kraft getreten und baut auf die VDI –Richtlinie 2047 Blatt 2 und der VDI-Richtlinie 3679 Blatt 1 auf.

Dort sind die Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider geregelt.

Die helcotec hat die Verpflichtungen für die Betreiber aufgelistet:

  • Im Zeitraum von 19.07.- 19.08.2018 mussten alle Bestandsanlagen und jede Neuanlage, spätestens ein Monat nach Erstbefüllung, bei der Online- Registrierung kavka.bund.de gemeldet werden.
  • Regelmäße betriebsinterne Prüfung des Nutzwassers
  • Regelmäßige Legionellen- /Gesamtkeimzahluntersuchung des Nutzwassers durch ein akkreditiertes Labor.
  • Führung eines Betriebstagebuches
  • Anzeigepflicht innerhalb eines Monats bei Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel
  • Ergreifung von Maßnahmen bei Anstieg oder Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten
  • Prüfung der Anlage durch zugelassene Sachverständige alle fünf Jahre

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der 42. BImSchV.