Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen gemäß §14 der 42. BImSchV alle fünf Jahre eine Überprüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierten Inspektionsstelle durchführen lassen.Die Fristen für die erstmalige Überprüfung richten sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und können Sie der Tabelle entnehmen:für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor demerste Überprüfung bis zum19. August 201319. August 202019. August 201519. August 202119. August 201719. August 2022Der Betreiber hat den Sachverständigen oder die Inspektionsstelle zu beauftragen, die Ergebnisse der Überprüfungen zeitgleich dem Betreiber und der zuständigen Behörde jeweils innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung mitzuteilen. Diese Pflicht ist erfüllt, wenn das Ergebnis der Überprüfung durch den Sachverständigen oder die Inspektionsstelle elektronisch über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV hochgeladen werden.Lesen Sie hierzu auch unseren Bericht zur Überwachung von geschlossenen Kühlkreisläufen nach der 42. BImSchv.