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REACH Kundeninformation

Die von der helcotec Chemie u. Technik GmbH & Co. KG hergestellten und in Verkehr gebrachten Zubereitungen entsprechen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Kommentar:

Ziele von REACH:

  1. Zweck dieser Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehenden Gefahren sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.
  2. Diese Verordnung enthält Bestimmungen über Stoffe und Zubereitungen (definiert in Artikel 3). Diese Bestimmungen gelten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung derartiger Stoffe als solcher, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen sowie das Inverkehrbringen von Zubereitungen.
  3. Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Ihren Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde.


Die helcotec Chemie u. Technik GmbH & Co. KG ist als Hersteller von Zubereitungen gemäß REACH – Verordnung ein nachgeschalteter Anwender (Downstream-User).


Die Pflicht zur Registrierung der Stoffe liegt beim Vorlieferanten (Hersteller) bzw. Importeur des jeweiligen Stoffes, d. h. in der Regel nicht bei uns. Wir stehen jedoch mit unseren Lieferanten in Verbindung, um die Verfügbarkeit unserer Rohstoffe weiterhin zu sichern.

Unsere Aufgabe besteht hauptsächlich darin, dass wir unsere Lieferanten über unsere Anwendungsgebiete und die Expositionsszenarien informieren und mit unseren Kunden deren Anwendungsgebiete abstimmen, ihnen nach der Vorregistrierung der Chemikalien die neuen Sicherheitsdatenblätter zukommen lassen sowie rechtzeitig über die zukünftige Lieferfähigkeit informieren

Die Liste der vorregistrierten Stoffe ist bereits veröffentlicht.  In den folgenden Jahren sollen die vorregistrierten Stoffe dann registriert werden, je nach hergestellter/importierter Menge 3,5 bis 11 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Sollte der Hersteller/Importeur innerhalb der jeweiligen Fristen  nicht registrieren, muss der Stoff vom Markt genommen werden. Wir gehen davon aus, dass unsere Lieferanten die Rohstoffe registrieren lassen, so dass unserer Produkte  weiterhin auf dem Markt verfügbar sind. Keiner unserer Stoffe ist in der so genannten Kandidatenliste aufgenommen.

Seit dem 01.06.2007 sind Sicherheitsdatenblätter nach den neuen REACH-Vorgaben zu erstellen.  Die Sicherheitsdatenblätter der helcotec entsprechen diesen Vorgaben. Sobald uns die ersten Registrierdossiers von unseren Lieferanten vorliegen (frühestens 2010), werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 anpassen.

REACH-Kontaktperson

Dr. Jürgen Kiene

Technischer Leiter

e-mail: juergen.kiene(at)helcotec.com

Tel:  +49(0)2157/8968-0
Fax: +49(0)2157/8968-68